|
|
|
Was ist geschehen ? Am 1. Dezember 1998 trat die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen auch für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Durch dieses Gesetz sollen Dänisch, Friesisch, Niederdeutsch, Romanes und Sorbisch als kleine Sprachen in Deutschland geschützt und bewahrt werden. Was bedeutet das ? Plattdeutsch ist jetzt als Teil des europäischen Kulturerbes und des kulturellen Reichtums in Europa anerkannt. Das Land Niedersachsen muss nach einem Jahr und danach alle drei Jahre gegenüber dem Europarat nachweisen, dass die Massnahmen, auf die es sich in der Charta verpflichtet hat, wirklich durchgeführt werden. Ist Plattdeutsch jetzt Amtssprache ? Alle Bürgerinnen und Bürger dürfen im Umgang mit Behörden Plattdeutsch sprechen und schreiben. Plattdeutsche Urkunden werden rechtsgültig anerkannt. Die Behörden dürfen Schriftstücke auf Platt abfassen. Sie sollen ausserdem ermutigt werden, Platt zu gebrauchen, auch bei amtlichen Mitteilungen und Ratsversammlungen. Angehörige des öffentlichen Dienstes, die Platt können, sollen auf Wunsch in dem Gebiet eingesetzt werden, in dem diese Sprache gebraucht wird. Was soll in den Schulen passieren ? Hierzu hat das Land Niedersachsen in der Charta keine Verpflichtungen übernommen - man fürchtete die Kosten. Die Förderung des Niederdeutschen ist aber als Bildungsziel im niedersächsischen Schulgesetz von 1993 festgeschrieben. Der Erlass "Die Region im Unterricht" von 1997 zielt zudem auch darauf ab, Niederdeutsch stärker in den Lehrplänen zu verankern. Kindergärten, Hochschulen, Erwachsenenbildung Der Gebrauch der Regionalsprache in den Kindergärten und in der Erwachsenenbildung soll begünstigt und/oder dazu ermutigt werden. Niederdeutsch wird als Studienfach an Universitäten und Hochschulen angeboten. Medien, Kultur und Wirtschaft Es soll zu mehr Plattdeutsch in der Presse, im Hörfunk, im Fernsehen und bei der Filmförderung ermutigt werden. Auch Literatur in der Regionalsprache, Übersetzungen literarischer Werke und deren Archivierung sollen gefördert werden. In der Wirtschaft und im sozialen Leben darf der Gebrauch der Regionalsprache nicht durch rechtliche Bestimmungen oder sonstige Regelungen und Praktiken eingeschränkt werden. |