Die Satzung der AG

1. Sitz und Name des Vereins
a) Der Verein führt den Namen "Arbeitsgemeinschaft Plattdeutsches Theater e.V." und ist ein Zusammenschluss Plattdeutscher Theaterspieler in den Landkreisen Emsland und der Grafschaft Bentheim. Er versteht sich als Arbeitsgemeinschaft der Emsländischen Landschaft e.V.. Sitz und Geschäftsstelle befindet sich im TPZ (Theaterpädagogisches Zentrum) Universitätsplatz 5-6, 49808 Lingen (Ems) Tel. 0591/ 91663-0, Fax 0591/ 91663-63.
b) Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lingen (Ems) eingetragen werden.
c) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung.

2. Zweck und Aufgaben
a) Der Verein "Arbeitsgemeinschaft Plattdeutsches Theater e. V." verfolgt den Zweck und das Ziel: Förderung von Kunst und Kultur (Darbietung volkstümlichen, plattdeutschen Laienspiels) sowie Heimat- und Jugendpflege.
b) Zur Erreichung dieses Zieles sieht der Verein ihre Aufgabe darin, den Mitgliedern in der Aufführung Plattdeutscher Bühnenstücke zu beraten, Fortbildungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit im Theaterbereich durch Angebote zu fördern, unter Ausschluss jeglichen privaten Erwerbsinteresses. Anteil am Gewinn steht weder dem Vorstand noch den Mitgliedern zu.

3. Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

4. Mitgliedschaft
a)Mitglieder dieses Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die die Beitrittserklärung unterschreiben und die Ziele des Vereins unterstützen, fördern und die Satzung, sowie die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes anerkennen.
b) Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand des Vereins zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
c) Wenn der Vorstand die Aufnahme ablehnt, entscheidet die Mitgliederversammlung.
d) Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den geschäftsführenden Vorstand und ist min. 1. Monat vor Ablauf des Geschäftsjahres zu stellen.

5. Rechte und Pflichten der Mitglieder
a) Jedes Mitglied hat das Recht, zu den Mitgliederversammlungen einen stimmbe-rechtigten Vertreter (schriftliche Vollmacht) zu entsenden. Nicht stimmberechtigte Mitglieder sind zugelassen.
b) Jedes Mitglied oder Vertreter (schriftliche Vollmacht) hat das Recht, Anträge an den Verein zu stellen. Diese sind dem geschäftsführenden Vorstand mindestens 2 Wochen vor der Versammlung schriftlich zuzuleiten.
c) Um Dringlichkeitsanträge aus der Mitgliederversammlung auf die Tagesordnung zu setzen, bedarf es der 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
d) Sämtliche Mitglieder haben die sich aus der Satzung ergebenden Pflichten zu erfüllen. Sie sind verpflichtet, die Interessen des Vereins zu unterstützen.

6. Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
a) die Mitglieder
b) der geschäftsführende Vorstand
c) der erweiterte Vorstand

7. Mitgliederversammlung
a) Jedes Jahr ist eine ordentliche Mitgliederversammlung durch schriftliche Einladung des Vorstandes einzuberufen.
b) Außerordentliche Mitgliedsversammlungen werden nach Bedarf durch schriftliche Einladung des Vorstandes einberufen.
c) Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat u.a. folgende Tagespunkte zu enthalten:
- Geschäftsbericht des Vorstandes
- Kassenbericht
- Entlastung des Vorstands
- Wahlen zum Vorstand
d) Die Mitgliederversammlung beschließt über die Höhe von Mitgliedsbeiträgen. Die Einladungsfrist beträgt 4 Wochen.
f) Die Mitgliedsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
g) Bei Wahlen zum Vorstand kann geheime Wahl beantragt werden.
h) Über die Beschlüsse, sowie über den wesentlichen Inhalt der Versammlung ist eine Niederschrift vom Schriftführer anzufertigen.

8. Geschäftsführender Vorstand
a) Der Geschäftsführende Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins
Es besteht aus:
- dem/der Vorsitzenden
- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
- dem/der Schriftführer/in
- dem/der Kassenwart/in
b) Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Bei Gründung wird der/die stellv. Vorsitzende und der/die Schriftführer/in für 1. Jahr gewählt, um auszuschließen das alle 2. Jahre der gesamte Vorstand neu gewählt werden muss.
c) Die Vorstandssitzungen werden von dem/der Vorsitzenden einberufen.
d) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind.
e) Gesetzliche Vertreter des Vereins sind der/die Vorsitzende und sein Stellvertreter.
Sie sind Gesamthandlungsberechtigt.

9. Erweiterter Vorstand
a) Dem erweiterten Vorstand gehören neben dem geschäftsführenden Vorstand 4 Beisitzer/innen sowie 2 Kassenprüfer/innen an.
b) Die Beisitzer werden als Vertreter der einzelnen Kreise bzw. Altkreise gewählt.
c) Der Kreis Grafschaft Bentheim und die Altkreise Lingen, Meppen und Aschendorf-Hümmling stellen je einen Beisitzer zum erweiterten Vorstand.

10. Ehrungen
a) Auf Antrag der Mitglieder kann aktiven Spielern nach einer Spielzeit
- von 10 Jahren eine Urkunde
- von 25 Jahren eine Silberne Nadel
- von 40 Jahren eine Goldene Nadel
- von 50 Jahren eine besondere Ehrung zuteil werden.

Voraussetzung ist eine aktive Mitarbeit in den letzten 10 Jahren. Hierfür hat das beantragende Mitglied den Nachweis zu erbringen.
b) Darüber hinaus kann der Vorstand weitere Ehrungen für besondere Verdienste vornehmen.

11. Auflösung des Vereins
a) Sollte sich die "Arbeitsgemeinschaft Plattdeutsches Theater e. V." durch 2/3 Mehrheit der Mitgliedsversammlung auflösen, so fällt das Vermögen nach Tilgung noch bestehender Verbindlichkeiten der Emsländischen Landschaft zu.
b) Diese Institution ist verpflichtet, das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Kunst und Kultur, Heimat- und Jugendpflege zu verwenden.

Lingen, den 28.03.1995

1. Vorsitzende:
stellv. Vorsitzender:
Schriftführer:
Kassenwartin:
Rita Ditzler
Gerhard Connemann
Gero Hüsemann
Beate Reicksmann

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